Abgelehnter Arbeitslohn: Schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, II. Tertial, Modul 4 bzw. Kombi B

Schaubild

Termine Modul 4:
Mittwoch,     25.06.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     08.07.2025, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        18.07.2025, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.04.2025, Nr. 9/10 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Abgelehnter Arbeitslohn: Schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Der BFH hat abgrenzend entschieden, dass die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge - nicht ohne weiteres - zu Arbeitslohn führen muss. Ist das Motiv der Anteilsübertragung die Unternehmensnachfolge abzusichern, können Berührungspunkte resultierend aus einem Arbeitsverhältnis in den Hintergrund rücken (BFH vom 20.11.2024, VI R 21/22, BStBl. II 2025, 256; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0019 2025 0001).

Sollen Mitarbeiter durch Übernahme von Geschäftsanteilen an dem Unternehmen des Arbeitgebers aufgrund ihrer fachlichen Befähigung gebunden werden, ist beginnend bei der Gesellschafterversammlung, abstimmend bei der Unternehmensnachfolge und der vertraglichen Ausgestaltung darauf zu achten, dass Gründe außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses vorliegen (Dokumentationspflicht).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann