Abfärberegelung: Gewerbliche Infizierung durch Beteiligungseinkünfte

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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

schaubild

Themenblock I      Freitag, 23.01.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Themenblock II     Freitag, 30.01.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Themenblock III    Freitag, 06.02.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 27.11.2025, Nr. 24 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Abfärberegelung: Gewerbliche Infizierung durch Beteiligungseinkünfte

Der BFH hat die bagatellgrenzenlose Aufwärtsabfärbung wiederholend bestätigt (BFH vom 05.09.2023, IV R 24/20, BStBl. II 2025; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0015 2023 0010).

Es bleibt dabei! Bei der Aufwärtsabfärbung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, gefärbt durch eine gewerblich tätige oder geprägte (Unter-)Personengesellschaft, erfolgt eine Abfärbung ohne Geringfügigkeitsgrenze.

Eine gefärbte (Ober-)Personengesellschaft ohne eigenen stehenden Gewerbebetrieb ist kein Gewerbesteuersubjekt und zahlt keine Gewerbesteuer.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann