Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, III. Quartal - Kombi B

Termin Kombi B:
Freitag, 23.09.2022, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 19.07.2022, Nr. 12 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
„7g-Förderung“: Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen in Fällen der Betriebsaufgabe
Wird der Betrieb, in dem die „7g-Förderung“ in Anspruch genommen wurde, innerhalb des „7g-Zeitraums“ hinsichtlich der zwingend zu erfüllenden Nutzungs- und Behaltensvoraussetzungen aufgegeben, ist dieser Vorgang für die „7g-Förderung“ unschädlich (BFH vom 28.07.2021, X R 30/19, BStBl. II 2022, 439; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 007g 2021 0010).
Der BFH widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung in den Fällen der Betriebsaufgabe.
Das sich bei einer unterjährigen Betriebsaufgabe bildende Rumpfwirtschaftsjahr tritt an die Stelle des grundsätzlich vor dem Zwölf-Monats-Zeitraum für das folgende Wirtschaftsjahr nach der Investition.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion