„7b-Sonderabschreibung“: Anwendungsablehnung bei Ersatzneubauten

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„7b-Sonderabschreibung“: Anwendungsablehnung bei Ersatzneubauten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage der steuerlichen Förderung einer Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau einer Mietwohnung entschieden (BFH vom 12.08.2025, IX R 24/24). Diese BFH-Rechtsprechung entspricht dem finanzamtlichen Anwendungserlass (BMF-Schreiben vom 21.05.2025, BStBl. I 2025, 1419).

📌 Sachverhalt
Die Klägerin ließ ein vermietetes älteres Einfamilienhaus abbrechen und errichtete auf demselben Grundstück einen Neubau, der ebenfalls zu Wohnzwecken vermietet wurde. Für den Neubau machte sie neben der linearen Abschreibung eine Sonderabschreibung geltend, die das Finanzamt nicht anerkannte.

Streitfrage
Streitig war, ob durch Abriss und Neubau eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung geschaffen wurde, die die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung erfüllt.

⚖️ Ergebnis des BFH
Der Bundesfinanzhof verneinte die Voraussetzungen der Sonderabschreibung, da durch den Abriss und den anschließenden Neubau keine zusätzliche Wohnung geschaffen wurde, sondern lediglich vorhandener Wohnraum ersetzt wurde, was für die steuerliche Förderung nicht ausreicht.

🧭 Praxishinweis
Für die Sonderabschreibung ist entscheidend, dass durch die Baumaßnahme zusätzlicher Wohnraum entsteht und nicht lediglich bestehender Wohnraum ersetzt wird.

🤝 Beratung
Bei Abriss- und Neubauprojekten im Vermietungsbereich sollte frühzeitig geprüft werden, ob die geplante Maßnahme zu einer tatsächlichen Erweiterung des Wohnungsbestands führt.

zeitstaerken.PLUS: CD 0001 007b 2025 0002
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann