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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Themenblock III Freitag, 06.02.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
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„17ner Veräußerungsgeschäft“: Nichteinkommensteuerbarkeit entgeltlicher Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch den Bundesfinanzhof wurde zur steuerlichen Behandlung der entgeltlichen Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen entschieden (BFH vom 11.02.2025, IX R 14/24).
📌 Sachverhalt
Eine Gesellschafterin hatte GmbH-Anteile unter Vorbehalt eines Nießbrauchs auf ihre Kinder übertragen und ließ sich den Nießbrauch später gegen Zahlung eines Ablösebetrags abgelten. Das Finanzamt behandelte diesen Betrag als steuerpflichtige Einnahme.
❓ Streitfrage
Ist der an den Nießbrauchsberechtigten gezahlte Ablösebetrag steuerbar, obwohl diesem kein wirtschaftliches Eigentum an den GmbH-Anteilen zustand?
⚖️ Ergebnis des BFH
Der BFH entschied, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs nicht zu steuerbaren Einkünften führt, wenn der Nießbrauchsberechtigte nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile war. Maßgeblich ist allein die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums, die im Streitfall zu verneinen war.
🧭 Praxishinweis
Bei der Ablösung eines Nießbrauchs ist entscheidend zu prüfen, ob dem Nießbrauchsberechtigten wirtschaftliches Eigentum an den Anteilen zuzurechnen ist.
🤝 Beratung
Die Entscheidung eröffnet Gestaltungsspielräume bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt und deren späterer Ablösung.
Das Urteil wurde bisher nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden (zeitstaerken.PLUS = CD 0001 0017 2025 0003). Zuvor hatte der BFH in einem anderen Sachverhalt dasselbe Ergebnis entschieden (BFH vom 20.09.2024, IX R 5/24; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0017 2025 0001).
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann