„14c-Umsatzsteuer“: Anwendungsausschluss bei Gutschriften gegenüber Nichtunternehmern

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 1:
Mittwoch, 15.09.2021, 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, 23.09.2021, 10.00 – 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag, 17.09.2021, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 06.08.2021, Nr. 12 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


„14c-Umsatzsteuer“: Anwendungsausschluss bei Gutschriften gegenüber Nichtunternehmern

Wird eine Gutschrift nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt, steht sie einer Rechnung nicht gleich und kann keine sog. „14c-Umsatzsteuer“  begründen (BFH vom 27.11.2019, V R 23/19, BStBl. II 2021, 542; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0002 2020 0002).


Hinweis

Die Finanzverwaltung wendet die ergangene BFH-Rechtsprechung an (BMF-Schreiben vom 19.08.2021, III C 2 – S 7283/19/10001; zeitstaerken.PLUS: FD 0500 014c 2021 0002).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer